Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Volljährigkeit und uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit des Verkäufers ist Grundvoraussetzung für das wirksame Zustandekommen eines Vertrags.
Zudem gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Herrn Otto Schulte und dem Verkäufer ausschließlich und ohne Ausnahmen die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Sämtliche Abweichungen bleiben unwirksam, es sei denn, Herr Otto Schulte hat ihrer Änderung und Geltung ausdrücklich, persönlich und schriftlich zugestimmt.
2) Zusendung
Der Verkäufer kann Edelmetalle, Münzen, Schmuck und andere Wertgegenstände auch an Herrn Otto Schulte zusenden. Die Zusendung erfolgt dann aber grundsätzlich und ausschließlich auf Risiko und Kosten des Verkäufers (Versenders). Jeder Sendung muss ein Begleitschreiben beigefügt sein, das der Verkäufer vor Versand ausgefüllt und unterschrieben hat. Das Begleitschreiben kann postalisch angefordert oder heruntergeladen und ausgedruckt werden. Sowohl zugesandte, als auch persönlich vorgelegte Stücke werden von Herrn Otto Schulte und seinen autorisierten Mitarbeitern sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen geprüft.
3) Preisangebot
Nach sorgfältiger Begutachtung der vorgelegten oder zugesandten Stücke unterbreitet Herr Schulte bzw. seine autorisierten Mitarbeiter bei Interesse dem Verkäufer persönlich, telefonisch, per E-Mail oder postalisch ein entsprechendes Angebot. Grundlage für dieses Angebot ist der unter Berücksichtigung der aktuellen Börsenkurse und durch Angebot und Nachfrage bestimmte Tagespreis am Tage des Eingangs der angebotenen Stücke in den Geschäftsräumen Otto Schultes. Von der Begutachtung und Bewertung ausgeschlossen sind Edelsteine jeglicher Art, die sich evt. an oder in den angebotenen Stücken befinden. Diese haben keinen Einfluss auf das Preisangebot. Es besteht grundsätzlich keine Ankaufsverpflichtung für Herrn Otto Schulte. Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, wird der Gegenstand an die vom Verkäufer genannte Anschrift zurückgesandt.
4) Begutachtung
Der Verkäufer gestattet im Vorfeld Herrn Otto Schulte (nachstehend Ankäufer genannt) die Begutachtung der zugesandten oder persönlich vorgelegten Gegenstände. Nur so kann eine schnelle Begutachtung und Bearbeitung sowie Werteinschätzung gewährleistet werden. Falls abzusehen ist, das die angebotenen Gegenstände zur Ermittlung des reinen Gold-, Silber- bzw. Edelmetallwertes teilweise oder ganz zerstört werden könnten, ist der Ankäufer nicht verpflichtet, sich vorher mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Eine teilweise oder völlige Zerstörung der Gegenstände zur Ermittlung des Wertes begründet keinen Anspruch auf Zustandeskommen eines Kaufvertrages. Ebenfalls ergeben sich daraus keine Ansprüche auf Schadenersatz, wenn dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist.
Sollte es sich bei den zugesandten oder vorgelegten Stücken um unedle Metalle oder Fälschungen handeln, kann der Ankäufer eine Rücksendegebühr in Höhe von 10 Euro vom Verkäufer verlangen. In dieser Gebühr sind das Verpackungsmaterial und die Rücksendekosten (Postdienstleister) enthalten. Der Verkäufer hat den Betrag für die Rücksendung zu überweisen, insofern keine Verrechnung mit anderen angekauften Materialien möglich ist.
5) Ankauf und Kaufpreiszahlung
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Ankäufers annimmt und zudem per Unterschrift erklärt, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind und es sich um sein (Verkäufer) uneingeschränktes Eigentum handelt, über der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen (Eigentumsbestätigung). Sobald der Kaufvertrag zustande kommt, wird der Kaufpreis unverzüglich der in der Eigentumsbestätigung genannten Person überwiesen bzw. bei persönlichem Vorlegen der zu verkaufenden Gegenstände in den Geschäftsräumen des Ankäufers (Otto Schulte) bar ausgezahlt. Wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB handelt, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrags führen. Der gewerbliche Verkäufer verpflichtet sich nach Angebotsannahme des Ankäufer (Otto Schulte) eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zuzusenden. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt unverzüglich nach Rechnungseingang.
6) Rücksendung
Trotz ordnungsgemäßer Rücksendung besteht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zum Ankauf angebotenen Gegenstände durch den Transportweg. Dieses Risiko geht auf den Inhaber (Verkäufer) über, sobald die Gegenstände an das Versandunternehmen (oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) übergeben worden sind.
7) Datenschutz
Während der gesamten Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und Ankäufer (Otto Schulte sowie autorisierte Mitarbeiter) werden sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse beachtet. Alle personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zur Vertragsabwicklung und zur Bearbeitung des Auftrages verwendet. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind allerdings Dienstleistungspartner (z.B. DPD, Hermes..), die zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages benötigt werden.
8) Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf Herrn Schulte über.
9) Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.
10) Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute ist Essen.
Stand: Mai 2019